2 Jahre danach - die 7 wichtigsten Änderungen
Seit dem 1. Februar 2020 ist das Vereinigte Königreich nicht mehr Teil der EU. Wer einen Trip nach London plant oder die schottischen Highlands erkunden will, muss seither einige Sonderregeln beachten. Glücklicherweise fallen die Folgen des Brexits für Urlauber deutlich weniger drastisch aus als für die Briten selbst, die mit Treibstoffmangel und leeren Supermarkt-Regalen zu kämpfen haben. Wir geben einen Überblick, was sich seit dem Brexit für Touristen und Geschäftsreisende geändert hat.
Großbritannien war nie Teil des Schengen-Abkommens, schon bisher mussten EU-Bürger daher an den Grenzen häufig ihre Ausweise vorzeigen. Vor dem Brexit reichte jedoch ein Personalausweis. Seit dem 1. Oktober 2021 brauchen Sie bei der Einreise zwingend einen Reisepass! Dieser sollte mindestens 6 Monate gültig und maximal 10 Jahre alt sein. Die Reisepass-Pflicht gilt auch für Kinder. Ausgenommen sind nur EU-Bürger, die über einen britischen Aufenthaltsnachweis (Settled Status oder Pre-Settled Status) oder eine Grenzarbeitergenehmigung verfügen, sie können weiterhin mit ihrem Personalausweis die Grenze überqueren.
Ein Visum brauchen Sie als Urlauber oder Geschäftsreisender jedoch nicht, solange Sie sich höchstens 6 Monate in Großbritannien aufhalten.
Aufgrund der umfassenderen Grenzkontrollen sollten Sie mit etwas längeren Wartezeiten am Flughafen (zum Beispiel Flughafen Berlin Brandenburg) rechnen. Planen Sie vor dem Abflug daher ausreichend Zeit ein und halten Sie Ihre Reisedokumente bereit.
Unser Tipp: Wer das biometrische Symbol auf seinem Reisepass hat und mindestens 12 Jahre alt ist, kann an vielen größeren Flughäfen die automatischen eGates benutzen. Das funktioniert in der Regel schneller als die Passkontrollen durch das Flughafenpersonal.
Dank der EU-Fluggastrechteverordnung haben Flugreisende in der EU Anspruch auf Entschädigungen, wenn Flüge ausfallen oder sich erheblich verspäten. Seit dem Brexit gilt das mit Einschränkungen: Wenn Sie aus der EU nach Großbritannien fliegen, können Sie sich immer auf Ihre EU-Fluggastrechte berufen. Bei der Rückreise greift das EU-Recht hingegen nur bei Flügen mit einer EU-Fluggesellschaft. Falls Sie mit einer britischen Fluggesellschaft fliegen, gilt die britische Rechtslage, die etwas unterschiedliche Regeln und Entschädigungssummen vorsieht.
Seit dem Brexit brauchen EU-Bürger ein Arbeitsvisum, um in Großbritannien arbeiten zu dürfen. Davon ausgenommen sind kurze Geschäftsreisen - doch was ist darunter zu verstehen? Als kurze Geschäftsreise zählt beispielsweise die Teilnahme an Konferenzen, Meetings oder Messen. Sie dürfen als EU-Bürger auch zu Vertragsverhandlungen einreisen oder Waren und Dienstleistungen für das heimische Unternehmen einkaufen. Nicht erlaubt ist es hingegen, ohne Visum Waren oder Dienstleistungen anzubieten oder für ein britisches Unternehmen zu arbeiten.
Die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Arbeitskräfte nach dem Brexit sind komplex. Weiterführende Informationen bieten beispielsweise die Industrie- und Handelskammern.
Vorsicht, wenn Sie Souvenirs einkaufen: Seit dem 1. Januar 2021 gilt Großbritannien zollrechtlich als Drittland - und damit haben sich die Freimengen erheblich geändert. Am Luft- und Seeweg dürfen Sie bei Ihrer Rückreise in die EU nur noch Waren im Gesamtwert von 430 Euro einführen, am Landweg sind es 300 Euro. Für Genussmittel gelten Obergrenzen von maximal 200 Zigaretten, 1 Liter Spirituosen, 16 Liter Bier und 4 Liter Wein. Auch Pflanzen und tierische Produkte - dazu zählt beispielsweise Käse - dürfen Sie nicht mehr ohne Weiteres einführen.
Umgekehrt sind auch bei der Einreise aus der EU nach Großbritannien geänderte Zollbestimmungen zu beachten. So dürfen Sie maximal 200 Zigaretten und 18 Liter Wein in Ihrem Gepäck haben. Auch bei Arzneimitteln gelten Beschränkungen, Medikamente für den persönlichen Gebrauch sind jedoch erlaubt. Das Auswärtige Amt rät, zur Sicherheit einen Begleitbrief des verschreibenden Arztes mitzuführen, auf dem Ihre Medikamente und die nötigen Mengen vermerkt sind.
Innerhalb der EU dürfen Mobilfunkbetreiber für das Telefonieren und Surfen mit dem Handy keine Roaminggebühren erheben, für Großbritannien gilt diese gesetzliche Regelung nach dem Brexit nicht mehr. Die meisten großen Mobilfunkanbieter verzichten aber nach wie vor auf Roaminggebühren. Trotzdem sollten Sie sich sicherheitshalber informieren, was bei Ihrem Anbieter gilt, um nach Ihrer Rückkehr keine bösen Überraschungen zu erleben! Die aktuellen Bedingungen erfahren Sie auch in der Begrüßungs-SMS, die Sie bei Ihrer Ankunft in Großbritannien erhalten.
Ein wichtiger Hinweis für Familien: Wenn Sie mit Minderjährigen nach England einreisen, können die Behörden prüfen, ob Sie tatsächlich die Eltern des Kindes sind. Falls in Ihrem Reisepass und dem Ihres Kindes derselbe Nachname vermerkt ist, brauchen Sie keine weiteren Nachweise. Trägt Ihr Kind einen anderen Nachnamen als Sie, dann sollten Sie Dokumente wie eine Scheidungs- oder Adoptionsurkunde vorweisen können. Falls Sie mit anderen Kindern als Ihren eigenen verreisen, benötigen Sie ein Begleitschreiben der Eltern oder Erziehungsberechtigten, in dem deren Kontaktdaten vermerkt sind.
Manches hat sich durch den Brexit zum Glück nicht verändert: Falls Sie in England einen Mietwagen buchen wollen, reicht dafür auch künftig Ihr EU-Führerschein. Wer mit dem eigenen Auto anreist, braucht offiziell keine Grüne Versicherungskarte, weil die EU und Großbritannien ein multilaterales Kennzeichenabkommen abgeschlossen haben. Der ADAC empfiehlt die Grüne Karte dennoch, weil Schadensfälle damit rascher und unkomplizierter abgewickelt werden können.
Ebenso sind medizinische Basis-Behandlungen durch den National Health Service (NHS) weiterhin mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) abgedeckt. Trotzdem empfehlen viele Reiseveranstalter den Abschluss einer zusätzlichen Reisekrankenversicherung. Denn diese bietet bessere und umfassendere Leistungen, so ist im Krankheitsfall der Rücktransport nach Deutschland garantiert. Wer privat krankenversichert ist, sollte seinen Tarif prüfen, oft ist eine Auslandskrankenversicherung bereits eingeschlossen.
Neben allen Änderungen durch den Brexit sorgt auch die Corona-Pandemie nach wie vor für Komplikationen beim Reisen. Derzeit (Stand Februar 2022) müssen Sie vor Ihrer Einreise zwingend das sogenannte Passenger Locator Formular ausfüllen, in dem Sie Ihre persönlichen Daten und Ihren Impfstatus angeben. Das Formular steht online zur Verfügung, Sie können es frühestens 48 Stunden vor Ihrer Einreise ausfüllen. Bis 11. Februar 2022 ist außerdem ein Covid-19-Test (PCR-Test oder Schnelltest) nach der Ankunft verpflichtend. Den Test müssen Sie bereits vor der Anreise buchen.
Ab 11. Februar 2022 sollen vollständig geimpfte Personen von der Testpflicht ausgenommen sein, man muss dann nur noch das Passenger Locator Formular ausfüllen. Informieren Sie sich unbedingt vor Ihrer Abreise über die aktuell gültigen Bestimmungen, da sich diese rasch ändern können!
Umgekehrt sind vom Brexit natürlich auch britische Touristen betroffen, die ihren Urlaub in Deutschland oder einem anderen EU-Land verbringen wollen. Auch sie benötigen nun zwingend einen Reisepass, um die Grenze zu queren, der Personalausweis hat als Reisedokument ausgedient. Britische Staatsbürger dürfen sich künftig maximal 90 Tage innerhalb von 180 Tagen ohne Visum in Ländern des Schengenraums aufhalten. Um das zu überprüfen, erhalten Touristen aus England bei der Einreise einen Stempel in ihrem Reisepass.
Theoretisch können die Grenzbeamten von britischen Staatsbürgern außerdem den Nachweis eines Rückflug-Tickets verlangen oder überprüfen, ob sie ausreichend Geld für ihren Aufenthalt dabei haben. In der Praxis geschieht das eher selten. Häufiger werden britische Touristen mit den geänderten Zollbestimmungen konfrontiert: Bei der Einfuhr von Waren gelten dieselben Regeln wie für Touristen aus der EU, die nach Großbritannien ein- oder in die EU ausreisen. Immer wieder kommt es vor, dass ahnungslose Touristen an der Grenze ihren Reiseproviant oder ihr Päckchen Käse abgeben müssen, weil die Einfuhr von tierischen Produkten nicht erlaubt ist.
Nach zwei coronabedingt durchwachsenen Jahren nimmt der Tourismus langsam wieder Fahrt auf, Fluggesellschaften und Reisebüros stellen sich auf eine profitable Sommersaison ein. Wer aktuell auf der Suche nach Reiseangeboten ist, hat es vielleicht bereits bemerkt: Gegenüber dem Vorkrisenniveau sind Flugtickets zuletzt etwas teurer geworden. Schuld sind unter anderem die gestiegenen Energiepreise.
Unser Tipp: Achten Sie bei Flugreisen auf versteckte Zusatzkosten wie die Parkgebühren am Flughafen! Wer vom Flughafen Berlin Brandenburg (BER) aus in Richtung Großbritannien abfliegt, kann seinen Wagen bequem und günstig mit mein-Parken abstellen - der Shuttle-Service vom und zum Flughafen ist dabei inkludiert.
Quellen: